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   VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09.WI.D   

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VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09.WI.D (https://dejure.org/2010,18847)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12.08.2010 - 28 K 916/09.WI.D (https://dejure.org/2010,18847)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 12. August 2010 - 28 K 916/09.WI.D (https://dejure.org/2010,18847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 BBesG
    Umfang der Bindungswirkung des § 62 Abs. 1 S. 1 HDG.Voraussetzungen der Lösung von der Bindungswirkung nach § 62 Abs. 1 S. 2 HDG.Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bindungswirkung des § 62 Abs. 1 S. 1 HDG; Voraussetzungen der Lösung von der Bindungswirkung nach § 62 Abs. 1 S. 2 HDG; Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Bindungswirkung des § 62 Abs. 1 S. 1 HDG.Voraussetzungen der Lösung von der Bindungswirkung nach § 62 Abs. 1 S. 2 HDG.Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.02.2010 - 2 B 126.09

    Disziplinarrecht: Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Während der Privatarzt womöglich bestrebt ist, das Vertrauen des Patienten zu ihm zu erhalten, nimmt der Amtsarzt seine Beurteilung von seiner Aufgabenstellung unabhängig vor, er steht Beamten und Dienstherrn gleichermaßen fern (BVerwG, Beschluss vom 15.02.2010 - 2 B 126/09 -, juris Rdnr. 16f).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller belastenden und entlastenden Umstände in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252, 258).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Die Schwere des Dienstvergehens (§ 16 Abs. 1 S. 2 HDG) bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten, sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Eine übermäßige Verzögerung des Verfahrens kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen mildernd berücksichtigt werden (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05; sämtliche in juris), die hier allerdings in Ansehung der Schwere der Dienstpflichtverletzung nicht in Betracht kommen.
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und an fehlender Einsicht in die Notwendigkeit eines geordneten Dienstbetriebs, dass in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.4.1991,- 1 D 62.90 -, juris Rdnr. 99: Entfernung bei ununterbrochenem Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von 7 Wochen; BVerwG, Urteil vom 31.8.1999, -1 D 12.98 -, ZBR 2000, S. 168 [171]: Entfernung bei 7-maligem Fernbleiben vom Dienst innerhalb von 1 ½ Jahren zwischen 1 und 10 Tagen).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09

    Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Nach der Rechtsprechung der Konventionsorgane betreffen disziplinarische Maßnahmen gegen Beamte kein "ziviles Recht" und stellen auch bei einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis keine "Anklage" im Sinne von Art. 6 EMRK dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.2010 - 2 B 62/09 - juris, RN 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Eine übermäßige Verzögerung des Verfahrens kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allenfalls im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen mildernd berücksichtigt werden (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05; sämtliche in juris), die hier allerdings in Ansehung der Schwere der Dienstpflichtverletzung nicht in Betracht kommen.
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Dies ergibt sich zumindest für den Regelfall daraus, dass die beim Polizeiärztlichen Dienst tätigen Ärzte prinzipiell über einen speziellen Sachverstand betreffend die Belange des Polizeivollzugsdienstes und über besondere Erfahrungen auf Grund einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle verfügen (BVerwG, Beschluss vom 20.1.1996, BVerwGE 53, 118).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 12.98

    Beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Berufungsschrift eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 12.08.2010 - 28 K 916/09
    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und an fehlender Einsicht in die Notwendigkeit eines geordneten Dienstbetriebs, dass in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.4.1991,- 1 D 62.90 -, juris Rdnr. 99: Entfernung bei ununterbrochenem Fernbleiben vom Dienst über einen Zeitraum von 7 Wochen; BVerwG, Urteil vom 31.8.1999, -1 D 12.98 -, ZBR 2000, S. 168 [171]: Entfernung bei 7-maligem Fernbleiben vom Dienst innerhalb von 1 ½ Jahren zwischen 1 und 10 Tagen).
  • BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 17.01

    Postbeamter des einfachen Dienstes - Unerlaubtes fahrlässiges Fernbleiben vom

  • BVerwG, 01.09.2009 - 2 B 34.09

    Aberkennung des Ruhegehalts - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 19.09.1989 - 1 D 69.88

    Bundesbeamter - Disziplinarverfahren - Menschenrechtskonvention

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 20 LD 8/07

    Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis wegen

  • VG Wiesbaden, 29.07.2015 - 28 K 148/13

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines wegen unerlaubten Handeltreibens

    Auch dann kommt eine Lösung nur in Betracht, wenn ohne weitere Beweisaufnahme zweifelsfrei erkennbar ist, dass eine entscheidungserhebliche Feststellung falsch ist (OVG Lüneburg, Urteil vom 23.04.2009 - 20 LD 8/07 -, [...], Rdnr. 53; VG Wiesbaden, Urteil vom 12.08.2010 - 28 K 916/09.WI.D -, [...], Rdnr. 77).
  • VG Düsseldorf, 01.10.2018 - 35 K 15679/17
    1986, 187; VG Wiesbaden, Urteil vom 12. August 2010 - 28 K 916/09.WI.D -, juris, Rdn. 77.
  • VG Wiesbaden, 04.07.2012 - 28 L 800/11

    Disziplinarrechtliche Bewertung von Verstößen eines Polizeibeamten gegen das

    Dafür, dass die Feststellungen des Strafgerichts offensichtlich unrichtig sind und ausnahmsweise eine erneute Prüfung unter den engen Voraussetzungen, die die Rechtsprechung zu § 61 Absatz 1 Satz 2 HDG entwickelt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.04.2009 - 20 LD 8/07 -, juris Rdnr. 53; VG Wiesbaden, Urteil vom 12.08.2010 - 28 K 916/09.WI.D -, juris Rdnr.77), zu erfolgen hat, ist weder etwas ersichtlich noch substantiiert vorgetragen.
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